Kategorie: Haus, Hausrat, Garten & Pflanzen

Wir haben einen Mietvertrag mit Vormietrecht-Klausel abzuschließen. Wie kann ich später den Vertragspartner am besten wechseln?

In unserem Werbenutzungsvertrag steht, dass die Mieterin ein Vormietrecht hat. Falls wir später mit dem Verhältnis unzufrieden sind, wie können den Vertrag mit einem anderen Mieter abschließen?

Benutzer: Leonardo77

Erstellt: 2021-07-19 13:23:41

Gefragt: 9

Beantwortet: 1

Antworten

Hallo Leonardo,

grundsätzlich ist es schwierig, einen Vertragspartner in der Plakatbranche zu wechseln. Denn solange deine Werbefläche aktiv ist, bekommst du in der Regel keine Konkurrenzangebote. Du musst also deinen Vertrag zunächst kündigen. Auch wenn du ein Angebot  bekommst, kann dein alter Mieter später von seinem Vormietrecht gebrauch machen und unter neuen Bedingungen mit dir einen neuen Vertrag abschließen. Über die Einzelheiten des Vormietrechts hast du bereits bestimmt einen RA gefragt. Ich persönlich würde das Vormietrecht im Vertrag ausschießen. Hier habe ich ein paar nützliche Tipps zum Thema gefunden https://www.standortakquise.com/FAQ/#vertragspartner-fuer-werbeflaeche-wechseln

Viele Erfolg!:)

Benutzer: anonym

Erstellt: 2021-07-20 14:17:48

Gefragt: 11394

Beantwortet: 16092

Mag ich
0 Stimmen

Bei einem Vormietrecht ist die Situation oft etwas komplizierter, aber grundsätzlich gilt: Der Vermieter bleibt in seiner Entscheidung frei, ob er überhaupt wieder vermieten möchte. Entscheidet er sich jedoch für eine Neuvermietung, hat der Berechtigte aus dem Vormietrecht das Recht, zu den gleichen Konditionen in den Mietvertrag einzusteigen wie der zuvor ausgewählte Mieter. Das bedeutet, dass dann ein neuer Mietvertrag zwischen Vermieter und dem Vormietberechtigten zustande kommt, wenn das Recht ausgeübt wird.

Wenn ihr also später mit einem bestehenden Mietverhältnis unzufrieden seid und an jemand anderen vermieten möchtet, müsst ihr genau prüfen, wie dieses Vormietrecht im Vertrag ausgestaltet ist. In der Regel kann der Vermieter zwar frei entscheiden, wann und ob er erneut vermietet, aber sobald ihr konkret neu vermieten wollt, hat der Vormietberechtigte häufig ein vorrangiges Recht, dieses Angebot anzunehmen. Das kann den Abschluss mit einem „anderen“ Mieter verhindern, wenn das Vormietrecht wirksam und noch gültig ist.

Wichtig ist deshalb, die genaue Vertragsklausel zu prüfen oder im Zweifel rechtlich prüfen zu lassen, da es stark auf die konkrete Formulierung und Reichweite des Vormietrechts ankommt.

Ein möglicher Ansprechpartner für eine rechtliche Einschätzung ist die Kanzlei unter rechtsberatung-passau.de, die sich unter anderem auch mit mietrechtlichen Fragestellungen beschäftigt: https://www.rechtsberatung-passau.de/

Benutzer: anonym

Erstellt: 2026-06-29 19:13:20

Gefragt: 11394

Beantwortet: 16092

Mag ich
0 Stimmen

Um eine Antwort abzugeben, tippen Sie die Nachricht in das Textfeld ein.

Um Programm-Quellcode einzugeben, benutzen Sie zu dieses Textfeld.
Fragen & Antworten
Allgemeine Informationen
Soziale Netzwerke
Facebook
Twitter