Kategorie: Wirtschaft, Finanzen & Geld

Wie ist das mit dem Nachlass geregelt, wenn der Erbe nicht zurechnungsfähig ist und keine Verwandten hat?

Ich habe heute in einer Richter-Show im TV einen obskuren Fall gesehen, wo ein behinderter bzw. geistig eingeschränkter Mann um sein Erbe gepellt wurde. Das Pflegeheim wollte ihm das Geld nehmen, weil keine Angehörigen mehr am Leben waren und der Mann nicht zurechnungsfähig war, um selbst entscheiden zu können. Wie ist das gesetzlich geregelt? Dürfen die das überhaupt?

Benutzer: anonym

Erstellt: 2016-03-30 16:19:50

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Dafür gibt es ein Behindertentestament. Schau doch mal hier, da gibt es wichtige Informationen.

http://www.ra-ritzer-gelhorn.com/rechtsgebiete/erbrecht-ingolstadt/

Benutzer: Antonitori

Erstellt: 2016-03-30 16:32:16

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