Kategorie: Wirtschaft, Finanzen & Geld
Benutzer: anonym
Erstellt: 2020-10-12 08:19:00
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Um Mitglied werden zu können, muss die gesetzlich geregelte Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG greifen.
Dies ist der Fall, wenn:
- ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen vorliegen und
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, privaten Veräußerungsgeschäften den Betrag von 18.000 Euro als Single oder 36.000 Euro als Ehepaar nicht übersteigen.
Quelle: https://www.aktuell-verein.de/lohnsteuerhilfeverein/haeufige-fragen-zur-mitgliedschaft
Benutzer: anonym
Erstellt: 2020-10-12 10:24:01
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