Kategorie: Computer, Mac, Tablets & Internet
Benutzer: KorneliaGut
Erstellt: 2025-05-13 18:48:37
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Benutzer: Darius1982
Erstellt: 2025-05-20 12:23:41
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Kurz gesagt: Ja, man kann eine „Online-Scheidung“ in Deutschland nutzen – aber nicht komplett ohne Gericht und nicht vollständig ohne rechtliches Verfahren.
Der Begriff „Online-Scheidung“ ist dabei etwas irreführend. Gemeint ist in der Praxis, dass du alle organisatorischen Schritte digital abwickeln kannst, also zum Beispiel Unterlagen online einreichst, mit dem Anwalt per E-Mail oder Video kommunizierst und der Scheidungsantrag elektronisch beim Familiengericht eingereicht wird. Das eigentliche Verfahren bleibt aber ein ganz normales Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht.
Wichtig ist: Die Scheidung selbst wird immer vom Gericht ausgesprochen. Mindestens ein Gerichtstermin ist in der Regel Pflicht, bei dem beide Ehepartner angehört werden. Nur der Antrag und die Vorbereitung können online bzw. digital erfolgen, nicht der komplette rechtliche Abschluss ohne Gericht.
Rechtlich bleibt außerdem bestehen, dass in Deutschland für den Scheidungsantrag Anwaltszwang gilt. Das heißt, mindestens eine Person muss sich anwaltlich vertreten lassen. Die Gegenseite kann sich zwar oft ohne eigenen Anwalt anschließen, aber ganz ohne Anwalt läuft es nicht.
Wenn du dich genauer informieren willst, kannst du dir auch diesen Bereich ansehen, dort geht es um Familienrecht und die Abläufe bei Scheidungen und Beratung:
https://kanzlei-rosenheim.de/index.php/leistungen/familienrecht
Benutzer: anonym
Erstellt: 2026-05-28 13:31:45
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