um es kurz zu machen: Ja, das kann der Arbeitgeber verlangen.
Dazu wurde auch ein entsprechendes Urteil veröffentlicht. Ich kenne Unternehmen wo dies anders gehandabt wird, dass ist jedoch eine Ermessenssache und ein Entgegenkommen des Arbeitsgebers.
Viele Grüße
Benutzer: anonym
Erstellt: 2016-03-24 09:50:59
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Also bei mir ist es nicht so ich Arbeite für ein Taxiunternehmen in Essen und habe bis 3 Tage Zeit meine Arbeitsunfähgkeitsbescheinigung abzugeben.
ich denke das ist vom Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich jedoch am gleichen Tag ist schon echt eng.
Benutzer: anonym
Erstellt: 2016-04-13 20:07:51
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Ich kenne es auch so, dass man drei Tage hat, um eine Krankschreibung vom Arzt beim Arbeitgeber vorzulegen. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass ein Arbeitgeber verlangen kann, dass noch am selben Tag der Krankschreibung vorliegt. Wie da aber genau die Rechtslage ist, weiß ich auch nicht.
Benutzer: anonym
Erstellt: 2016-04-14 15:17:30
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Es kommt immer darauf an was der Arbeitgeber will
Benutzer: Lukas
Erstellt: 2016-07-30 03:00:18
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Manche wollen das sogar so
Benutzer: Lukas
Erstellt: 2016-08-09 18:09:23
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Ich dachte auch, dass es innerhalb von drei Werktagen sein muss. Wird aber wohl im Arbeitsvertrag geregelt sein. Da würd ich an Deiner Stelle mal reinschauen.
Benutzer: Holger Scholz
Erstellt: 2016-10-17 21:10:45
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Normalerweise sind es 3 Tage, aber wenn dein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass du blau machst, oder das schon öfter vorkam, kann er am selben Tag die AU verlangen, so ist unser Gesetz! Das hat mir zumindest mein Chef hier in Düsseldorf gesagt!
Benutzer: anonym
Erstellt: 2016-10-18 19:23:07
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Also bei mir sind es auch 3 Tage
Benutzer: Posinus
Erstellt: 2016-12-15 12:41:22
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Kommt eigentlich immer auf den Arbeitgeber an. Manche verlangen erst ab dem 3. Tag eine Krankschreibung. So etwas steht normalerweise auch im Arbeitsvertrag.
Doch kann, wenn es im AV oder in einer BV abweichend zum Gesetz so geregelt ist.
Benutzer: Fard
Erstellt: 2017-10-31 06:48:36
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Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers, aber verlangen darf er es, ja.
Benutzer: Maggitrick
Erstellt: 2017-12-12 14:21:06
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Sehe ehrlich gar kein Problem darin die AUB direkt abzugeben, man kann sie ja auch zufaxen wenn es einem wirklich so elend geht dass der Weg zur Arbeit zu weit ist.
Ich kenne es auch nur so, dass man die Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag bekanntgeben sollte, aber ein Nachweis dafür hat drei Tage Zeit.
Benutzer: Leibo95
Erstellt: 2018-07-20 12:05:28
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Wie schon geschrieben wurde, legt das der AG fest. Ich finde es allerdings hart, wenn man gleich ein Attest vorlegen können muss. Was ist, wenn man nicht gleich beim Arzt dran kommt oder die Praxis geschlossen hat genau den ersten Tag? Jeder halbwegs nette AG lässt die üblichen drei Tage Zeit.
Bei uns in der Firma waren Werkstudenten die Ausnahme. Da sie nur rin paar Stunden bei uns arbeiteten, mussten sie immer gleich einen Attest vorlegen, wenn sie krankheitsbedingt ausfielen. Ich glaube, bei Auszubildenden gilt das gleiche.
Benutzer: Marek
Erstellt: 2019-05-29 10:04:05
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Benutzer: bynext
Erstellt: 2021-07-19 20:54:56
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Benutzer: anonym
Erstellt: 2021-07-27 18:54:15
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Benutzer: Erling
Erstellt: 2022-09-04 14:36:54
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