Kategorie: Wirtschaft, Finanzen & Geld

Kann man in diesem Fall Schadensersatz einklagen?

Hallo, 
meine Mutter möchte in eine kleinere Wohnung finden. Vor zwei Wochen hatte sie auch eine vielversprechende Besichtigung und hat den Vertrag erstmal mündlich abgeschlossen und die Vertragsentwürfe zugesandt bekommen. 
Weil sie dachte, das sei damit fixiert, war sie am gleichen Tag auf der Bank, um einen Kredit aufzunehmen. Letzte Woche teilte ihr der Verkäufer aber mit, dass er es sich überlegt hätte. Die Wohnung wird jetzt um 50.000€ mehr verkauft indecision Was soll das denn eigentlich?! 
Der Kredit ist schon aufgenommen und kann auch nicht mehr geändert werden. Den Kauf haben wir jetzt abgesagt. Was für eine Frechheit. Können wir den Verkäufer klagen? 

Benutzer: standkicker

Erstellt: 2019-03-14 15:20:22

Gefragt: 20

Beantwortet: 73

Antworten

Hey!
Das ist ja wirklich ein steiles Stück, was dieser Verkäufer da abzieht! Nicht die feine Art.

Scheinbar kommt das aber öfter vor - schau mal da: https://vonbaum.immobilien/immobilienkauf-platzt/ Da wird eine ähnliche Situation beschrieben.
Die Klage auf Schadensersatz wurde jedoch vom BGH abgewiesen, da der Kaufvertrag noch nicht durch zwei Unterschriften besiegelt wprden war. "Bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung können beide Seiten vom Vertrag Abstand nehmen oder diesen an die neuen Bedingungen angleichen."

Die Frage ist, ob das auch beim mündlichen Abschluss des Vertrags gilt...
Ich hoffe, deine Mutter findet bald eine passende Wohnung! Viel Glück an sie!

Benutzer: cookies

Erstellt: 2019-03-14 16:13:04

Gefragt: 7

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